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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen OK AI Solution, Inhaberin Olessia Kuliber (nachfolgend „Anbieterin“), und ihren Kunden über Beratung, Prozessanalyse, Einrichtung und Betreuung KI-gestützter Automatisierungen sowie damit verbundene Leistungen.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt die Anbieterin nicht.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellungen auf der Website, der KI-Potenzial-Check sowie Erstgespräch und Erstauswertung sind unverbindlich und stellen noch kein Angebot dar. Ergebnisse des KI-Potenzial-Checks sind überschlägige Schätzungen auf Basis der Angaben des Kunden.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Anbieterin in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt. Angebote der Anbieterin gelten 30 Tage ab Zugang, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
  3. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung.

§ 3 Leistungen und Vertragsart

  1. Erstgespräch und Erstauswertung sind kostenlos und unverbindlich. Aus ihnen entstehen keine Zahlungspflichten.
  2. Beratung, Prozessanalyse und laufende Betreuung sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, etwa eine bestimmte Zeit- oder Kostenersparnis, ist nur geschuldet, wenn er im Angebot ausdrücklich zugesichert wird.
  3. Sieht das Angebot die Einrichtung einer konkret beschriebenen Lösung vor, schuldet die Anbieterin insoweit deren Funktionsfähigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung (Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB).
  4. Die Anbieterin darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Dritte einsetzen. Sie bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistung verantwortlich.
  5. Die Anbieterin erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hinweise zu Datenschutz, EU AI Act oder anderen Rechtsfragen sind Teil der technischen Planung. Die rechtliche Bewertung und Freigabe liegt beim Kunden, gegebenenfalls unter Einbindung seines Datenschutzbeauftragten, Rechtsanwalts oder Steuerberaters.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich die für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Nutzerkonten, Beispieldaten und Lizenzen bereit und benennt eine verantwortliche Ansprechperson.
  2. Vor Arbeiten an produktiv genutzten Systemen sichert der Kunde seine Daten vollständig. Während des Projekts führt er eine regelmäßige Datensicherung durch.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung und Verarbeitung der übergebenen Daten berechtigt ist.
  4. Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungen fehlen, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.

§ 5 KI-Systeme und Dienste Dritter

  1. KI-Systeme erzeugen Ergebnisse auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. Diese Ergebnisse können fehlerhaft oder unvollständig sein. Der Kunde prüft KI-generierte Inhalte vor ihrer Verwendung, insbesondere vor dem Versand an Dritte, vor rechtlich verbindlichen Erklärungen und vor finanziellen Entscheidungen.
  2. Nutzt eine Lösung Dienste Dritter (z. B. KI-Modelle, Cloud-Dienste oder Software), schließt der Kunde die hierfür erforderlichen Nutzungsverträge im eigenen Namen und trägt deren Kosten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
  3. Für Verfügbarkeit, Funktions-, Schnittstellen- oder Preisänderungen dieser Dienste ist die Anbieterin nur verantwortlich, soweit sie diese Dienste selbst schuldet. Dadurch notwendige Anpassungen werden gesondert vergütet, sofern sie nicht von einer Betreuungsvereinbarung umfasst sind.
  4. Der Kunde setzt die eingerichteten Systeme in eigener Verantwortung in seinem Betrieb ein. Auf Wunsch unterstützt die Anbieterin bei der Einweisung seiner Mitarbeitenden.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, entweder als Festpreis oder nach Aufwand zu dem dort genannten Stundensatz. Reisezeiten und Reisekosten werden nach Angebot abgerechnet.
  2. Solange die Anbieterin die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  3. Beauftragt der Kunde nach Abschluss der Prozessanalyse die darin empfohlene Umsetzung, wird die Hälfte der Vergütung für die Prozessanalyse auf die Umsetzung angerechnet.
  4. Bei Umsetzungsprojekten kann die Anbieterin angemessene Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt verlangen. Einzelheiten regelt das Angebot.
  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

§ 7 Abnahme

  1. Bei Werkleistungen zeigt die Anbieterin die Fertigstellung an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  2. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde sie innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB) oder die Lösung vorbehaltlos produktiv nutzt.

§ 8 Mängel

  1. Bei Mängeln einer Werkleistung leistet die Anbieterin nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 10.
  2. Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach der Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Kein Mangel liegt vor, wenn ein Fehler auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf Änderungen oder Ausfällen von Diensten Dritter im Sinne von § 5 oder auf einer Bedienung entgegen der übergebenen Dokumentation beruht.

§ 9 Laufende Betreuung

  1. Laufzeit und Kündigungsfrist von Betreuungsvereinbarungen ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine Regelung, läuft die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Haftung

  1. Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verhalten sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 4 Abs. 2) für ihre Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

§ 11 Nutzungsrechte und Referenzen

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich unbegrenzte Recht, die für ihn erstellten Workflows, Konfigurationen, Vorlagen und Dokumentationen für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und anzupassen.
  2. Allgemeines Know-how sowie wiederverwendbare Bausteine und Vorlagen darf die Anbieterin weiterhin nutzen, ohne dabei vertrauliche Informationen des Kunden zu verwenden.
  3. Für Software Dritter, einschließlich Open-Source-Software, gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
  4. Die Anbieterin nennt den Kunden nur mit seiner vorherigen Zustimmung als Referenz.

§ 12 Vertraulichkeit

  1. Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen während der Vertragslaufzeit und drei Jahre darüber hinaus vertraulich.
  2. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der anderen Seite bereits rechtmäßig vorlagen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

§ 13 Datenschutz

  1. Verarbeitet die Anbieterin im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen beide Seiten vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  2. Informationen zur Datenverarbeitung auf dieser Website enthält die Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  4. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 23. September 2026